
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der „Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff“ (auch Einwegkunststoffverbotsverordnung oder EWKVerbotsV) zugestimmt. Ab dem 03.07.2021 dürfen Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS / auch bekannt als Styropor) nicht mehr verkauft werden. Darüber hinaus heißt es seitens der Bundesregierung: „Mit der Verordnung werden herkömmliche Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, die aus fossilen Rostoffen wie Rohöl hergestellt werden. Landen sie in der Umwelt und nicht in der gelben Tonne, verbleiben sie dort viele Jahrzehnte - genau wie Einweg-Plastiktüten. Verboten werden zudem Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen“.