Landkreis Augsburg

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg ist eine öffentliche Einrichtung des Landkreises Augsburg und wird seit 01.01.1998 als Eigenbetrieb geführt. Zweck des Abfallwirtschaftsbetriebs ist, die Vermeidung und Entsorgung der im Landkreis Augsburg anfallenden Abfälle aus privaten Haushalten und aus anderen Herkunftsbereichen sicherzustellen. Hierzu nimmt der Eigenbetrieb alle Aufgaben wahr, die dem Landkreis Augsburg aufgrund der Abfallgesetze als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger obliegen.

Die kommunale Abfallwirtschaft orientiert sich in ihrem Handeln an der fünfstufigen Abfallhierarchie des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Oberstes Gebot ist die Abfallvermeidung mit dem Ziel, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Als zweites Ziel gilt die (in der Praxis noch wenig bedeutsame) Vorbereitung zur Wiederverwendung. An dritter Stelle steht das Recycling, d. h. die stoffliche Verwertung. Damit lassen sich Rohstoffe schonen, Energie sparen und Restmüll reduzieren. Es folgt als viertes Ziel die sonstige Verwertung, insbesondere die energetische Verwertung, d. h. die Nutzung des energetischen Gehalts von Abfällen, und die Verfüllung (ober- oder untertägig) als Verwertungsmaßnahme. Erst danach steht an fünfter und letzter Stelle die Abfallbeseitigung, d. h. die geordnete Restmüllentsorgung über das Abfallheizkraftwerk der Abfallverwertung Augsburg KU und bei thermisch nicht behandelbaren Abfällen die Ablagerung auf einer Deponie.

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